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Ratgeber Handwerk

E-Rechnung im Handwerk: Checkliste und Fristen 2025 – 2028

Ob Elektro, SHK, Maler, Tischler oder Bau: Handwerksbetriebe müssen sich auf die E-Rechnung einstellen. Dieser Ratgeber fasst kompakt zusammen, was jetzt zu tun ist, welche Fristen gelten und wie die Umstellung mit Lexware Office reibungslos gelingt.

Fristen im Überblick

Diese Termine sollten Sie kennen

Der Gesetzgeber sieht gestaffelte Übergangsfristen vor. Kleine Betriebe haben mehr Zeit – die Empfangspflicht gilt aber bereits seit 2025 für alle.

Seit 1. Januar 2025
Empfangspflicht für alle Unternehmen

Jeder Handwerksbetrieb muss E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) im B2B empfangen und verarbeiten können. Eine reine PDF reicht nicht mehr aus.

Bis 31. Dezember 2026
Übergangsfrist für den Versand

Papier- und PDF-Rechnungen dürfen im B2B weiterhin ausgestellt werden – mit Zustimmung des Empfängers.

Ab 1. Januar 2027
Versandpflicht für größere Betriebe

Handwerksbetriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen B2B-Rechnungen ausschließlich als E-Rechnung versenden.

Ab 1. Januar 2028
Versandpflicht für alle

Auch kleinere Handwerksbetriebe müssen B2B-Rechnungen dann verpflichtend als E-Rechnung ausstellen.

Formate

XRechnung oder ZUGFeRD – was ist der Unterschied?

XRechnung

Reines XML-Format. Vorgeschrieben für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Kommunen, Behörden) – z. B. bei Aufträgen von Bauhof, Schule oder Gemeinde.

ZUGFeRD

Hybrides Format: eine PDF mit eingebettetem XML. Für den Handwerker lesbar, für die Software maschinell verarbeitbar. Ideal für den Alltag im B2B.

Checkliste

8 Schritte für Handwerksbetriebe

Arbeiten Sie diese Punkte der Reihe nach ab – dann sind Sie sauber vorbereitet.

  1. Schritt 1: Prüfen, ob Sie B2B-Rechnungen ausstellen oder empfangen (dann sind Sie betroffen).
  2. Schritt 2: E-Mail-Postfach für den Rechnungsempfang festlegen und intern kommunizieren.
  3. Schritt 3: Rechnungssoftware wählen, die XRechnung und ZUGFeRD unterstützt (z. B. Lexware Office).
  4. Schritt 4: Stammdaten prüfen: vollständige Firmendaten, Steuernummer, USt-ID, Bankverbindung.
  5. Schritt 5: Leistungsverzeichnisse und Artikelstamm in der Software anlegen.
  6. Schritt 6: Testrechnung im Format ZUGFeRD an sich selbst senden und prüfen.
  7. Schritt 7: Ablage & Archivierung GoBD-konform einrichten (10 Jahre revisionssicher).
  8. Schritt 8: Mitarbeiter und ggf. Steuerberater kurz einweisen.
FAQ

Häufige Fragen aus dem Handwerk

Muss ich als kleiner Handwerksbetrieb schon jetzt E-Rechnungen versenden?

Nein. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Sie E-Rechnungen nur empfangen können. Für den Versand gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 bzw. 2027 – ab 2028 ist der Versand für alle Pflicht.

Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?

Nein. Die E-Rechnungspflicht betrifft nur den B2B-Bereich, also Rechnungen an andere Unternehmen. An Privatkunden dürfen Sie weiter Papier- oder PDF-Rechnungen stellen.

Welches Format soll ich als Handwerker nutzen: XRechnung oder ZUGFeRD?

Für private Auftraggeber im B2B ist ZUGFeRD meist am praktischsten – die Rechnung ist als PDF lesbar und enthält gleichzeitig die strukturierten Daten. XRechnung ist nur für Aufträge der öffentlichen Hand vorgeschrieben.

Kann ich E-Rechnungen mit Lexware Office erstellen?

Ja. Lexware Office unterstützt sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD und ist damit für Handwerksbetriebe eine praxistaugliche Lösung. Wir richten die Software passend zu Ihrem Betrieb ein.

Unterstützung für Ihren Handwerksbetrieb

Wir richten Lexware Office passend zu Ihrem Betrieb ein, schulen Ihr Team und bleiben auch danach Ihr Ansprechpartner – regional aus Bredstedt für ganz Nordfriesland.

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